Widerstand gegen die Betriebsratsgründung – das Beispiel Schalke 04

Widerstand gegen die Betriebsratsgründung – das Beispiel Schalke 04

Oft ist die Füh­rung eines Unter­neh­mens nicht begeis­tert davon, wenn die Beleg­schaft plant, einen Betriebs­rat zu grün­den und sie ver­sucht, dies zu ver­hin­dern. So auch beim Fuß­ball­ver­ein Schal­ke 04 im Jahr 2019.

In einem sehens­wer­ten Bei­trag des WDR-Maga­zins „sport insi­de“ wird beschrie­ben, wel­che Anstren­gun­gen der dama­li­ge Vor­stand unter­nom­men hat, die Beschäf­ti­gen zu bedrän­gen, von ihrem Ansin­nen Abstand zu neh­men.

https://www.youtube.com/watch?v=4UoIZQm9f2U

Ange­fan­gen hat­te alles mit dem Wech­sel des Vor­stan­des und der zuneh­men­den Unzu­frie­den­heit der Mit­ar­bei­ter. Chris­ti­ne Walt­her als Mit­in­itia­to­rIn­nen der Wahl berich­tet von Will­kür der Füh­rung bei Ent­schei­dun­gen, von unbe­zahl­ten Über­stun­den und feh­len­der Trans­pa­renz bei den Gehäl­tern. Ins­ge­samt fühl­ten sich vie­le der ca. 800 Mit­ar­bei­ter nicht mehr wert­ge­schätzt. Also soll­te ein Betriebs­rat her. Dage­gen hat­ten vor allem die Sport­vor­stän­de Peter Peters und Alex­an­der Jobst etwas. Wie ein ehe­ma­li­ger Mit­ar­bei­ter anonym erzählt, berie­fen sie auf Abtei­lungs­ebe­ne Ver­samm­lun­gen ein, und droh­ten damit, dass es zu weit­rei­chen­den Ände­run­gen in den Abtei­lun­gen kom­men wer­de, angeb­lich droh­ten sie auch mit Stel­len­ab­bau. Aller­dings wider­spra­chen die bei­den in einer schrift­li­chen Stel­lung­nah­me die­ser Dar­stel­lung.

Letzt­end­lich wur­de die Wahl dann doch noch ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt, und der Ver­ein hat jetzt einen 13-köp­fin­gen Betriebs­rat.

Wenn man aber die gesam­te Bun­des­li­ga mit sei­nen 36 Pro­fi­ver­ei­nen betrach­tet, dann fällt auf, dass davon nur sechs Stück mit einer gewähl­ten Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung aus­ge­stat­tet sind. Vor der Wahl bei Schal­ke sind schon die Ver­ei­ne St. Pau­li, BVB Dort­mund und der Ham­bur­ger SV die­sen Weg gegan­gen, danach folg­ten noch die Clubs aus Wolfs­burg und Stutt­gart.

Wie der Arbeits­recht­ler Tobi­as Pusch berich­tet, gibt es auch einen durch­aus plau­si­blen Grund für die Ableh­nung durch die Vor­stän­de: Da die Fuß­ball­spie­ler ja auch Ange­stell­te des Ver­eins sei­en, gel­ten für sie die glei­chen Regeln wie bei allen ande­ren Mit­ar­bei­tern. Der Gedan­ke, dass der Betriebs­rat nun bei der Ein­stel­lung des neu­en Mit­tel­stür­mers zustim­men muss, über­steigt hier wohl das Vor­stel­lungs­ver­mö­gen vie­ler Ver­eins­spit­zen.

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=4UoIZQm9f2U

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