ibp.Kanzlei

Sie sind Betriebs­rat und benö­ti­gen recht­li­che Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung Ihrer Rech­te?

Wir bera­ten Sie in allen Fra­gen des Arbeits­rechts und hel­fen Ihnen bei der Durch­set­zung Ihrer Rech­te. Aus per­sön­li­cher Über­zeu­gung sehen wir uns vor allem als Inter­es­sen­ver­tre­ter von Arbeit­neh­mern und Betriebs­rä­ten und unter­stüt­zen betrieb­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen wie Betriebs­rä­te, Per­so­nal­rä­te und Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen. Dabei haben wir nicht nur die Betei­li­gungs­rech­te des Betriebs­ra­tes bei Ein­grif­fen und Beschrän­kun­gen durch den Arbeit­ge­ber im Blick. Unser Schwer­punkt liegt viel­mehr in der akti­ven Gestal­tung des betrieb­li­chen Mit­ein­an­ders. Im Kon­flikt­fall ver­tre­ten wir Ihre Inter­es­sen selbst­ver­ständ­lich auch vor Gericht.

Außer­dem über­neh­men wir die indi­vi­du­al­recht­li­che Ver­tre­tung von Arbeit­neh­mern. Egal ob Abmah­nung, Mob­bing oder Kün­di­gung – Pro­ble­me des ein­zel­nen Arbeit­neh­mers mit sei­nem Arbeit­ge­ber las­sen sich sel­ten allein lösen. Wir ste­hen an Ihrer Sei­te und schaf­fen das nöti­ge Gegen­ge­wicht, sowohl auf gericht­li­chem als auch außer­ge­richt­li­chem Wege.

Rufen Sie uns unver­bind­lich an, bei der tele­fo­ni­schen Erst­be­ra­tung ent­ste­hen Ihnen kei­ner­lei Kos­ten. Soll­te es zu einer Beauf­tra­gung kom­men, küm­mert sich unser Exper­ten­team in einem geson­der­ten Man­dats­ver­hält­nis um Ihre Ange­le­gen­heit.