ibp.Kanzlei

Sie sind Betrieb­srat und benöti­gen rechtliche Unter­stützung bei der Durch­set­zung Ihrer Rechte?

Wir berat­en Sie in allen Fra­gen des Arbeit­srechts und helfen Ihnen bei der Durch­set­zung Ihrer Rechte. Aus per­sön­lich­er Überzeu­gung sehen wir uns vor allem als Inter­essen­vertreter von Arbeit­nehmern und Betrieb­sräten und unter­stützen betriebliche Inter­essen­vertre­tun­gen wie Betrieb­sräte, Per­son­al­räte und Mitar­beit­er­vertre­tun­gen. Dabei haben wir nicht nur die Beteili­gungsrechte des Betrieb­srates bei Ein­grif­f­en und Beschränkun­gen durch den Arbeit­ge­ber im Blick. Unser Schw­er­punkt liegt vielmehr in der aktiv­en Gestal­tung des betrieblichen Miteinan­ders. Im Kon­flik­t­fall vertreten wir Ihre Inter­essen selb­stver­ständlich auch vor Gericht.

Außer­dem übernehmen wir die indi­vid­u­al­rechtliche Vertre­tung von Arbeit­nehmern. Egal ob Abmah­nung, Mob­bing oder Kündi­gung – Prob­leme des einzel­nen Arbeit­nehmers mit seinem Arbeit­ge­ber lassen sich sel­ten allein lösen. Wir ste­hen an Ihrer Seite und schaf­fen das nötige Gegengewicht, sowohl auf gerichtlichem als auch außerg­erichtlichem Wege.

Rufen Sie uns unverbindlich an, bei der tele­fonis­chen Erst­ber­atung entste­hen Ihnen kein­er­lei Kosten. Sollte es zu ein­er Beauf­tra­gung kom­men, küm­mert sich unser Exper­ten­team in einem geson­derten Man­datsver­hält­nis um Ihre Angelegenheit.